Rolle rückwärts: Krankschreibung per Telefon bleibt doch möglich

| Politik Politik

Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden können sich in der Corona-Krise auch weiterhin per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen. Die entsprechende Sonderregelung sollte an diesem Montag eigentlich auslaufen, wird nun aber doch noch einmal bis vorerst 4. Mai verlängert, wie der Vorsitzende des dafür zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA), Josef Hecken, am Montag mitteilte.

Politiker verschiedener Parteien und Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) sagte, sie freue sich, dass der Beschluss geändert werde. Die SPD-Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis schrieb bei Twitter: «Besser spät als nie». Alles andere «wäre ein Risiko sondergleichen» für Ärzte und Patienten». Der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, twitterte: «Gute und vernünftige Entscheidung. Bitte keine Schnellschüsse dieser Art mehr!»

Am 20. März war die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung eingeführt worden. Bei einer Beratung am vergangenen Freitag hatte der Gemeinsame Bundesausschuss sie nicht mehr verlängert - gegen die Stimmen von Medizinern und Krankenhäusern. Das Gremium ist mit Vertretern von Ärzten, Kliniken, gesetzlichen Krankenkassen und unabhängigen Mitgliedern besetzt und legt fest, welche medizinischen Leistungen gesetzlich Versicherten zustehen.

An der Entscheidung, die telefonische Krankschreibung auslaufen zu lassen, hatte es massive Kritik gegeben. Von «blankem Entsetzen» sprach beispielsweise der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt. Es könne nicht sein, dass einerseits an einem weitgehenden Kontaktverbot festgehalten werde und andererseits Patienten mit Infekten wieder die Praxen aufsuchten. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte dagegen das Auslaufen begrüßt. Mit der schrittweisen Normalisierung sei es ebenso richtig, zum Regelzustand zurückzukehren.

G-BA-Chef Hecken sagte am Montag, alle Verantwortlichen müssten derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden. Die Entscheidung zur Nicht-Verlängerung der telefonischen Krankschreibung sei am vergangenen Freitag nach Konsultation und in Kenntnis des für die Aufsicht zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit getroffen worden.

Bevor die nun verlängerte Ausnahmeregelung am 4. Mai ausläuft, soll erneut über eine mögliche Verlängerung entschieden werden, hieß es. Telefonische Krankschreibungen werden den Angaben zufolge jetzt auf eine Woche begrenzt und können «bei fortdauernder Erkrankung» einmal verlängert werden. Der G-BA wies am Montag noch einmal darauf hin, dass Patienten bei Covid-19-Verdacht in jedem Fall immer zuerst telefonisch ihren Arzt konsultieren sollten, um das Vorgehen zu besprechen.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Auftakt der Veranstaltungsmesse Imex hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte mehrerer Frankfurter Messe-Hotels zu einem Warnstreik aufgerufen.

Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.