Unfall bei beruflich veranlassten Fahrten führt zu Werbungskosten

| Politik Politik

 

Wem auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit zurück ein Unfall passiert, kann die Unfallkosten neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen. Das gilt auch für Unfälle auf bestimmten Umwegen, zum Beispiel zum Tanken oder zur Abholung der Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft. «Die Belege für die Unfallkosten sollten aufbewahrt und für die Steuererklärung zusammengerechnet werden», rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Zu den berücksichtigungsfähigen Unfallkosten gehören laut Finanzverwaltung sowohl fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen, etwa eine Taxirechnung, als auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Verletzungen, die durch einen Unfall eingetreten sind. Für den Abzug ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob der Unfall durch ein Naturereignis, das Verhalten eines Dritten oder eigenes Verschulden herbeigeführt wurde.

Ausgabe in Anlage N eintragen

Ersatzleistungen durch den Arbeitgeber oder eine Versicherung müssen abgezogen werden. Auch wer nur gelegentlich für die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Fahrzeug nutzt, kann die Aufwendungen zur Beseitigung des Unfallschadens in vollem Umfang abziehen.

«Die selbst getragenen Unfallkosten bei einer beruflich veranlassten Fahrt sollten bei den Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung in der Anlage N bei sonstigen Kosten eingetragen werden», empfiehlt Karbe-Geßler.

Darüber hinaus können Kosten wie Schadensersatzleistungen an den Unfallgegner sowie Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Unfall als Werbungskosten berücksichtigt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden - und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.

Sandra Warden arbeitet seit fast 25 Jahren beim DEHOGA Bundesverband. Dort verantwortet sie als Geschäftsführerin die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik. In der aktuellen Darstellung der Bundesgeschäftsstelle auf der Website des Verbandes wird sie derzeit nicht aufgeführt. Auf Anfrage von Tageskarte zu den Änderungen reagiert der Verband knapp.

50 Cent extra für Einwegbecher & Co.: Die Verpackungsteuer in Potsdam sorgt für Riesen-Ärger. Verbände warnen vor Unmut beim Verbraucher wegen Preissprüngen und hohem Bürokratie-Aufwand.

Google steht unter Druck: Die von Künstlicher Intelligenz betriebenen Chatbots werden zunehmend zur Konkurrenz. Brüssel will dem Wettbewerb nicht im Weg stehen - im Gegenteil.

Der DEHOGA und weitere Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante steuerfreie 1.000-Euro-Prämie. Sie sehen darin eine zusätzliche Belastung für Unternehmen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage.

Der Dehoga Niedersachsen warnt vor massiven Schäden für das Gastgewerbe durch angekündigte Streiks im Nah- und Luftverkehr während der Hannover Messe. Verbandspräsident Breuckmann kritisiert den Zeitpunkt der Maßnahmen und fordert eine schnelle Einigung der Tarifparteien.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie von 1.000 Euro. Doch Unternehmensvertreter reagieren genervt.

Die NGG wirft dem DEHOGA Rheinland-Pfalz vor, Tarifverhandlungen einseitig für gescheitert erklärt zu haben. Beide Seiten stellen unterschiedliche Positionen zu Angebot und Forderungen dar.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie. Doch wie viele Arbeitnehmer sie am Ende bekommen, bleibt abzuwarten.