Urteil: Arbeitgeber muss Teilzeit mit Ferienpause nicht zustimmen

| Politik Politik

Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, ihre Arbeitszeit zu verringern. Arbeitgeber müssen aber nicht jedem Modell zur Verteilung der Arbeitszeit zustimmen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Az. 6 Sa 110/19), auf das der Bund-Verlag verweist.

Im dem Fall ging es um einen Ingenieur in einem Unternehmen in Bayern mit einem schulpflichtigen Kind. Der Mann stellte einen Antrag auf Teilzeitarbeit. Darin sah er vor, das gesamte Jahr Vollzeit zu arbeiten - mit Ausnahme des Monats August, in Bayern Ferienzeit. In dieser Zeit wollte er gar nicht arbeiten.

Nachdem sein Arbeitgeber den Antrag ablehnte, klagte der Mann. Jedoch ohne Erfolg. Das Gericht urteilte, dass betriebliche Gründe gegen die gewünschte Arbeitszeitreduzierung sprechen. Der Arbeitgeber hatte festgelegt, dass Arbeitnehmer zur Ferienzeit im August maximal 10 bis 15 Tage Urlaub nehmen können. Damit sollte sichergestellt werden, dass der Betrieb normal weiterlaufen kann.

Der Teilzeitwunsch des Ingenieurs widersprach dem Konzept aber. Er würde verhindern, dass die anderen Mitarbeiter die gleichen Chancen auf Urlaub im August hätten. Damit überwogen die betrieblichen Gründe das persönliche Interesse des Mannes. Zudem hatte der Ingenieur laut Urteil eine unzulässige Rechtsausübung begangen - weil er mit seinem Teilzeitbegehren die Urlaubswünsche anderer beeinflusste. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Auftakt der Veranstaltungsmesse Imex hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte mehrerer Frankfurter Messe-Hotels zu einem Warnstreik aufgerufen.

Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.