Verbot ade: Bier im Uni-Viertel darf wieder verkauft werden

| Politik Politik

Das spätabendliche Bier-Verkaufsverbot für Kioske im Münchner Uni-Viertel wird bis auf weiteres ausgesetzt. Es solle eine gute Lösung gefunden werden, die die Interessen der Anwohner wahre und die Freiräume für junge Menschen erhalte, erläuterte Bürgermeister Dominik Krause (Grüne). Er habe deshalb das Kreisverwaltungsreferat angewiesen, das seit Kurzem geltende Bier-Verkaufsverbot ab 22.00 Uhr für fünf betroffenen Kioske und eine betroffene Gaststätte außer Vollzug zu setzen.

«Junge Menschen sind besonders häufig von Armut betroffen, viele können sich Kneipen und Bars schlicht nicht leisten. Günstige Alternativen wie Kioske sind deshalb wichtig, um Gemeinschaft unabhängig vom Geldbeutel zu ermöglichen», erläuterte Krause seine Beweggründe. Deshalb werde das Verbot zum Verkauf von Flaschenbier ab kommenden Freitag vorerst außer Vollzug gesetzt.

Zu viel Lärm, Müll und Störungen im Ausgeh-Viertel

Anlass für die Regelung waren Beschwerden von Anwohnern über Lärm, Müll und Störungen in Verbindung mit Alkoholkonsum gewesen. Die Gegend rund um die Ludwig-Maximilians-Universität ist ein beliebtes Ausgehviertel mit vielen Kneipen und Gaststätten. 

Krause betonte zugleich: «Die Interessen der Anwohnenden sind vollkommen berechtigt und es ist inakzeptabel, wenn Bürgersteige mit Glasscherben übersät sind und Hinterhöfe und Hauseingänge als Toiletten missbraucht werden.» Er erwarte nun von den Kioskbetreibern, dass sie Verantwortung übernähmen und auch im erweiterten Umfeld für Ruhe sorgten.

Warnung: Verbot tritt wieder in Kraft, wenn es ohne nicht klappt 

Krause warnte zudem, dass das Verbot wieder vollzogen werde, sollte sich die Lage nicht verbessern. «Deswegen mein Appell an die Feiernden vor Ort: Wenn jeder ein bisschen Rücksicht nimmt, gelingt ein gutes Miteinander.»

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern keine Ausnahmen für die meist «Späti» genannten Spät-Kioske. Es gilt das Ladenschlussgesetz, wonach Kioske nach 20.00 Uhr nur ein begrenztes Warensortiment verkaufen dürfen. Nur wer parallel eine Gaststätte betreibt, darf auch Flaschenbier, alkoholfreie Getränke sowie Tabak- und Süßwaren verkaufen. Die Auswahl ist aber begrenzt. «Chips und harter Alkohol gehören nicht zum privilegierten Sortiment», betonte die Stadt erneut.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.