Verbraucherschutz bei Internetplattformen: Kartellamt fordert mehr Befugnisse

| Politik Politik

Der Präsident der Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, fordert mehr Befugnisse für seine Behörde beim Verbraucherschutz. Mit Blick auf Onlineportale sagte Mundt dem Bonner General-Anzeiger: "Wir möchten gerne Defizite, die wir auf einem Markt feststellen, auch beheben." Beim Verbraucherschutz könne die Bonner Behörde bislang nur Untersuchungen durchführen, ohne eine Befugnis zur Durchsetzung der Ergebnisse. "Bei Internetvergleichsportalen haben wir viele Dinge festgestellt, die wir gerne abstellen würden", erläuterte Mundt. Manche Internetplattformen erweckten bei Verbrauchern den Eindruck, dass sie einen Markt komplett abbilden. Bei Versicherungen oder Hotelportalen sei das aber oft nicht so. Bei Telekommunikation- und Energietarifvergleichen könnten Firmen ganz oben in der Liste erscheinen, wenn sie dafür zahlten. "Hier wollen wir nicht nur aufklären, sondern Verbraucherrechte zügig und zielgerichtet durchsetzen können", so Mundt.

Das Bundeskartellamt hat jüngst den Abschlussbericht seiner Untersuchung zu Vergleichsportalen im Internet vorgelegt. Mit Blick auf die Hotellerie kommentiert das Amt: „Die Reihenfolge des Rankings wird bei Hotels auch von der Höhe der von den verschiedenen Anbietern gezahlten Provision mitbeeinflusst. Stellen die Portale den Empfehlungscharakter eines solchen Rankings heraus, kann dies den Verbraucher in die Irre führen.“ Daran ändern auch die oftmals sehr allgemeinen oder versteckten Hinweise auf die Berücksichtigung der Provisionshöhe nichts. (Tageskarte berichtete).

Ferner hat das Bundeskartellamt im Mai 2019 eine Untersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet eingeleitet. Die Wettbewerbsbehörde will Betreiber von Internet-Portalen befragen, um herauszufinden, welche Bewertungssysteme besonders anfällig für Manipulationen sind. (Tageskarte berichtete)

Das Bundeskartellamt kann im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen und so etwaige Verstöße sowie mögliche Defizite in der Rechtsdurchsetzung identifizieren. Die Befugnis, aufgedeckte Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit bislang hingegen nicht verbunden (vgl. Pressemitteilung vom 12.Juni 2017).

Bei der Sektoruntersuchung Nutzerbewertungen handelt sich bereits um die dritte Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts im Bereich Verbraucherschutz nach der bereits abgeschlossenen Untersuchung zu Vergleichsportalen (Tageskarte berichtete) und der laufenden Untersuchung zu Smart-TVs (vgl. Pressemitteilung vom 13.Dezember 2017).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Branchenverbände sehen in den Koalitionsbeschlüssen ein Signal für den Fortbestand der Minijobs. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Entscheidung über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen jedoch erst für den Herbst an.

Geräuschlos und ohne Nachtsitzung haben die Koalitionäre den Deckel auf ihr Reformpaket gemacht. An ihm hängt viel - für die Wirtschaft, den Bestand des Regierungsbündnisses und die Stimmung im Land.

Die Koalition will den Krankenstand in der Wirtschaft herunterbringen - mit höheren Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Das bringt nicht nur Ärztevertreter auf die Barrikaden.

Die Umgestaltung der Rente in Deutschland ist zentral bei den Entscheidungen der Koalition. Offen sind aber noch mögliche Änderungen bei Minijobs. Merz kündigte an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde im Herbst entschieden. Der DEHOGA Bayern sieht die Minijobs bereits als gesichert.

Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. 

Mit einem Appell zum Kauf heimischer Weine und einem neuen Förderprogramm reagiert Baden-Württemberg auf die angespannte Lage im Weinbau. Ministerpräsident Cem Özdemir warnt vor den Folgen für Kulturlandschaft und Tourismus, während die Landesregierung zusätzliche Hilfen für die Betriebe auf den Weg bringt.

Nur Barzahlung möglich? Das mögen die Finanzminister von Bund und Ländern gar nicht. Schon bald könnte damit Schluss sein. Das Bundesfinanzministerium will bald neue Gesetze zur Bekämpfung von Steuerbetrug vorlegen.

Die Bundesregierung will statt einer Abgabe nun doch eine Zuckersteuer auf Getränke wie Limonaden und Colas erheben. Grund für den Schwenk sind offenbar verfassungsrechtliche Bedenken.

Über die Renten-Reform besteht weitgehend Einigkeit. Die Bewährungsprobe für die neue Harmonie in der schwarz-roten Regierung steht aber noch bevor - ab Mittwoch im Koalitionsausschuss. Was geplant ist, bei Tageskarte lesen.

Der Bundesverband der Systemgastronomie hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin Milliardeninvestitionen und Tausende neue Arbeitsplätze in Aussicht gestellt. Zugleich verband der Verband diese Pläne mit Forderungen nach weniger Bürokratie und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen.