Keine Hochzeitsfeier wegen Corona: BGH klärt Streit um Saalmiete

| Politik Politik

Paare, die wegen der Corona-Pandemie ihre Hochzeitsfeier absagen mussten, bleiben unter Umständen auf den vollen Kosten für die Saalmiete sitzen. Das geht aus einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Die Karlsruher Richterinnen und Richter entschieden im Fall eines Paares aus Nordrhein-Westfalen, dass die beiden weder zum Rücktritt vom Mietvertrag noch zu dessen außerordentlicher Kündigung berechtigt waren. Eine nachträgliche Anpassung der Miete komme nur im Einzelfall in Betracht, teilte das Gericht mit. (Az. XII ZR 36/21)

Die Feier mit ungefähr 70 Gästen hatte am 1. Mai 2020 stattfinden sollen. Aber daraus wurde nichts: Damals waren in NRW alle Veranstaltungen und Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum untersagt. Das Paar forderte Ende April die Miete von 2600 Euro zurück - vergeblich, der Fall ging vor Gericht.

Das Landgericht Essen hatte den Mietern zuletzt 1300 Euro zugesprochen. Aber der BGH stellte nun das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen wieder her und wies die Klage ganz ab.

Nach Auffassung der obersten Zivilrichterinnen und -richter war es trotz Corona «nicht unmöglich, den Klägern den Gebrauch der Mietsache entsprechend dem vereinbarten Mietzweck zu gewähren». Das Mietobjekt habe weiterhin zur Verfügung gestanden. Die Richter sehen daher keinen Mietmangel. Rücktritt und Kündigung scheiden damit aus.

Ein Anspruch auf Anpassung des Mietvertrags wegen einer sogenannten Störung der Geschäftsgrundlage komme zwar grundsätzlich in Betracht, teilte der BGH weiter mit. Hier seien aber alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. «In aller Regel ist der Vertrag nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten und lediglich in einer den berechtigten Interessen beider Parteien Rechnung tragenden Form der veränderten Sachlage anzupassen», entschieden die Richter.

In dem Fall aus NRW hatte der Vermieter dem Paar etliche Ausweichtermine auch noch für 2021 angeboten. Laut BGH wäre eine Verlegung der Feier zumutbar gewesen. Dabei spielte für die Richter auch eine Rolle, dass die Kläger schon Ende 2018 standesamtlich geheiratet hatten. Es seien daher keine Gründe ersichtlich, warum die Hochzeit ausschließlich am 1. Mai 2020 hätte stattfinden können. Sollte jemand doch nicht mehr feiern wollen, sei das eigenes Risiko. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.